AGB

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Lieferungen, Leistungen, Montagen, Projektierungen und Servicearbeiten des Unternehmens im Bereich Schaltanlagenbau. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Anerkennung.

Vertragsschluss
Ein Vertrag entsteht durch schriftliche Offerte und deren Annahme, durch Auftragsbestätigung oder durch faktischen Leistungsbezug. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten werden.

Leistungsumfang
Umfang der Leistung bestimmt sich nach Offerte, Auftragsbestätigung oder technischem Leistungsverzeichnis. Änderungen und Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.

Preise
Alle Preise in CHF, exklusive Mehrwertsteuer, Transport, Verpackung, Montage und Inbetriebnahme. Preisänderungen aufgrund Material-, Import- oder Wechselkursentwicklungen sowie behördlicher Gebühren können vorgenommen werden.

Zahlungsbedingungen
Zahlungsfrist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Verzugszins 5 Prozent pro Jahr. Bei Zahlungsverzug sind Lieferungssperre, Zurückbehaltung von Material und Forderung nach Sicherheitsleistung zulässig. Skonto nur bei schriftlicher Vereinbarung und fristgerechter Zahlung.

Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma. Weitergabe, Verpfändung oder Verarbeitung vor Zahlung nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.

Lieferfristen
Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich fix vereinbart. Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, Lieferschwierigkeiten, Materialmangel oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen zur terminlichen Verlängerung ohne Schadenersatzanspruch. Haftung bei Verzug nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Bereitstellung von Plänen, Dokumenten, Zugängen und bauseitigen Voraussetzungen liegt beim Auftraggeber. Verzögerungen und Mehrkosten infolge unvollständiger Bereitstellung gehen zu dessen Lasten.

Montage und Abnahme
Montage erfolgt nur, wenn bauliche Sicherheit und Installationsbereitschaft vorliegen. Abnahme gilt als erfolgt bei Inbetriebnahme oder schriftlicher Bestätigung. Mängel sind sofort, spätestens innert 10 Tagen schriftlich vorzubringen, sonst gilt die Anlage als mängelfrei akzeptiert.

Gewährleistung
Gewährleistung 24 Monate ab Abnahme, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart. Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzleistung. Rücktritt oder Preisreduktion erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Keine Gewährleistung bei unsachgemässer Nutzung, fehlender Wartung, Eingriffen Dritter, Verschleiss oder höherer Gewalt.

Haftung
Haftung nur für direkte Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Datenverlust oder entgangenen Gewinn. Gesamthaftung beschränkt auf die Auftragssumme.

Normen und Sicherheit
Herstellung und Prüfung erfolgen nach Schweizer Normen, EN und IEC. Anpassungen aufgrund neuer Normen können Mehrkosten verursachen.

Urheberrechte und Geheimhaltung
Technische Unterlagen, Zeichnungen, Kalkulationen und Know-how bleiben Eigentum der Firma. Weitergabe, Nachbau und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung. Vertraulichkeit ist einzuhalten.

Rücktritt vom Vertrag
Rücktritt durch die Firma bei Zahlungsverzug, Annahmeverzug oder fehlender Mitwirkung möglich. Bereits erbrachte Leistungen werden vollständig verrechnet. Rücktritt durch Auftraggeber nur bei wesentlichem Vertragsbruch zulässig.

Datenschutz
Personendaten werden nach DSG und revDSG ausschliesslich zur Vertragserfüllung, Dokumentation und gesetzlicher Nachweispflichten bearbeitet.

Gerichtsstand und Recht
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.

Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der restliche Vertrag gültig. Unwirksame Bestimmungen gelten durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen.